Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.12.2000

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98   

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https://dejure.org/2000,4132
BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98 (https://dejure.org/2000,4132)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2000 - XII ZR 75/98 (https://dejure.org/2000,4132)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - XII ZR 75/98 (https://dejure.org/2000,4132)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Mietzins - Gebäudenutzung als Büroraum - Betrieb eines Restaurants - Mietsicherheit - Rohbauzustand - Mithaftung - Zusatzvereinbarung - Ergänzungsvertrag - Änderungsvertrag - Fristlose Kündigung - Drittwirkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahrung der Schriftform durch Bezugnahme und Neubegründung eines gekündigten Mietverhältnisses; Vertretungsvermutung aufgrund vorangegangenen Tuns

  • Judicialis

    BGB § 566; ; BGB § 305; ; BGB § 164 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535; EGBGB Art. 11, Art. 27
    Anwendung deutschen Rechts auf einen Mietvertrag; Schriftformerfordernis und Neuabschluß eines langfristigen Mietvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHReport 2001, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98
    Die Einigung der Vertragsparteien führte unter solchen Umständen vielmehr zur Begründung eines neuen Mietverhältnisses (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 1998 - XII ZR 195/96 - NJW 1998, 2664, 2665 f.).

    Um überflüssigen Formalismus zu vermeiden, kann allerdings dem Umstand Rechnung getragen werden, daß bereits eine schriftliche Vertragsurkunde existiert, die den Inhalt auch des neu begründeten Mietverhältnisses ganz oder zumindest teilweise wiedergibt (Senatsurteil vom 24. Juni 1998 aaO S. 2667).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98
    Denn die von den Vertragsparteien unterzeichnete Vereinbarung vom 20. März 1995 nimmt eindeutig auf den Mietvertrag vom 23. November 1994 Bezug, in dem ein Teil der wesentlichen mietvertraglichen Abreden enthalten ist und der von den Vertragsparteien nicht nur unterzeichnet, sondern darüber hinaus auf jeder einzelnen Seite zusätzlich unterzeichnet bzw. paraphiert worden ist, so daß sich die Einheit der Vertragsurkunde aus anderen Umständen als der körperlichen Verbindung zweifelsfrei ergibt (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98 - NZM 2000, 36, 38).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98
    Da der Vertragsabschluß in Deutschland und in deutscher Sprache erfolgte, die Beklagte zu 2 mit ihrer Zweigniederlassung auch in Berlin geschäftsansässig war, der Text der Mietverträge ersichtlich vom deutschen gewerblichen Mietrecht ausgeht und in § 4 Ziff. 5 der Mietverträge auf die Anlage 3 zur Zweiten Berechnungsverordnung Bezug genommen wird, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß von der Klägerin und der Beklagten zu 2 konkludent das deutsche Recht gewählt worden ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 264/95 - NJW 1997, 397, 399).
  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98
    a) Ansatzpunkt für die Auslegung eines Vertrages ist in erster Linie der Vertragswortlaut (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 31. Januar 1995 - XI ZR 56/94 - NJW 1995, 1212, 1213).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93

    Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98
    Die Auslegung eines Vertrages ist als tatrichterliche Würdigung in der Revisionsinstanz nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen worden ist (st.Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteil vom 14. Oktober 1994 - V ZR 196/93 - NJW 1995, 45, 46).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98
    Dabei sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, die bestehende Interessenlage und die typischen Verhaltensweisen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - VII ZR 299/86 - BGHR BGB § 164 Abs. 1 Satz 2 Erklärung 1 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 194/89

    Maklertätigkeit durch Nachweis oder Vermittlung als tatbestandliche Voraussetzung

    Auszug aus BGH, 20.12.2000 - XII ZR 75/98
    Eine zu diesem in Widerspruch stehende Deutung ist nur zulässig, wenn bestimmte Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, daß die Erklärenden mit ihren Worten einen anderen Sinn verbunden haben, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem Gesamtzusammenhang der Vertragsurkunde entspricht (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1990 - IV ZR 194/89 - BGHR BGB § 133 Wortlaut 1).
  • OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18

    Vorzeitige Beendigung eines Gewerberaummietvertrages

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Konstellation, in der eine Kündigung (mangels Befristung) bereits zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt hatte, bevor die Parteien sich einigten, den Vertrag "fortzusetzen" (BGH, NJOZ 2001, 278, 281; NJW 1998, 2664, 2666), wäre dies jedoch erforderlich gewesen.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 10 U 158/10

    Kündigung rückgängig gemacht: Keine Wiederauflebung der Bürgschaft!

    In den Fällen der befristeten Kündigungen besteht das Mietverhältnis danach, anders als im Fall fristloser Kündigung, trotz Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unverändert mit der Folge, dass es - wiederum im Gegensatz zu dem Fall der fristlosen Kündigung - während dieses Zeitraums noch dem Einfluss vertraglicher Vereinbarungen der Parteien über seinen Inhalt und ggf. auch seine (weitere) Fortdauer unterworfen ist (BGH, Urt. v. 24.6.1998, NJW 1998, 2664; Urt. v. 20.12.2000, XII ZR 75/98).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99   

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https://dejure.org/2000,3662
BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99 (https://dejure.org/2000,3662)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2000 - V ZR 482/99 (https://dejure.org/2000,3662)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2000 - V ZR 482/99 (https://dejure.org/2000,3662)
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Haus ohne Aufzug

Haftung aus cic wegen fahrlässig falscher Angaben des Verkäufers, Abgrenzung zu §§ 459 ff BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02> und 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • BGHReport 2001, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    Die revisionsrechtliche Nachprüfung ist darauf beschränkt, ob die Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unrichtigen Erwägungen beruht, ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen und ob sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGHZ 39, 198, 219; 92, 54, 56 f; 102, 322, 330; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993, III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795 f).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    a) Bleibt der Wert der Kaufsache aufgrund der vom Verkäufer zu vertretenden Fehlvorstellung des Käufers hinter dem Wert zurück, den sie für diesen ohne seine Fehlvorstellung hätte, so hat der Käufer die Wahl, ob er die Rückgängigmachung des Kaufes verlangt oder die Kaufsache behält und den Ausgleich ihres Minderwertes vom Verkäufer beansprucht (st. Rspr., vgl. BGHZ 69, 53, 58; BGH, Urt. v. 2. Juni 1980, VIII ZR 64/79, NJW 1980, 2408, 2409; und v. 8. Dezember 1988, VII ZR 83/88, NJW 1989, 1793, 1794).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    Ob der Entscheidung des XII. Zivilsenats vom 24. Juni 1998, XII ZR 126/96, NJW 1998, 2900, wonach bei der Berechnung des Schadensersatzes nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden dürfe, der Schädiger wäre bereit gewesen, den Vertrag zu für den Geschädigten günstigeren Bedingungen abzuschließen, zu folgen ist, kann für die Entscheidung des Rechtsstreits dahin gestellt bleiben.
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen schließen die Haftung des Verkäufers wegen eines Mangels der Kaufsache aus fahrlässigem Verschulden bei den Vertragsverhandlungen nur insoweit aus, als sie auf den vom Käufer geltend gemachten Mangel Anwendung finden können (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 60, 319, 321; Senatsurt. v. 10. Juli 1987, V ZR 236/85, NJW-RR 1988, 10, 11; v. 23. März 1990, V ZR 16/89, NJW-RR 1990, 970, 971 und v. 3. Juli 1992, V ZR 97/91, NJW 1992, 2564, 2566).
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    Die revisionsrechtliche Nachprüfung ist darauf beschränkt, ob die Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unrichtigen Erwägungen beruht, ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen und ob sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGHZ 39, 198, 219; 92, 54, 56 f; 102, 322, 330; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993, III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795 f).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen schließen die Haftung des Verkäufers wegen eines Mangels der Kaufsache aus fahrlässigem Verschulden bei den Vertragsverhandlungen nur insoweit aus, als sie auf den vom Käufer geltend gemachten Mangel Anwendung finden können (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 60, 319, 321; Senatsurt. v. 10. Juli 1987, V ZR 236/85, NJW-RR 1988, 10, 11; v. 23. März 1990, V ZR 16/89, NJW-RR 1990, 970, 971 und v. 3. Juli 1992, V ZR 97/91, NJW 1992, 2564, 2566).
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 64/79

    Zur Gewährleistung beim Kauf eines Geschäftsanteils

    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    a) Bleibt der Wert der Kaufsache aufgrund der vom Verkäufer zu vertretenden Fehlvorstellung des Käufers hinter dem Wert zurück, den sie für diesen ohne seine Fehlvorstellung hätte, so hat der Käufer die Wahl, ob er die Rückgängigmachung des Kaufes verlangt oder die Kaufsache behält und den Ausgleich ihres Minderwertes vom Verkäufer beansprucht (st. Rspr., vgl. BGHZ 69, 53, 58; BGH, Urt. v. 2. Juni 1980, VIII ZR 64/79, NJW 1980, 2408, 2409; und v. 8. Dezember 1988, VII ZR 83/88, NJW 1989, 1793, 1794).
  • BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    Die revisionsrechtliche Nachprüfung ist darauf beschränkt, ob die Schätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unrichtigen Erwägungen beruht, ob wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen und ob sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGHZ 39, 198, 219; 92, 54, 56 f; 102, 322, 330; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993, III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795 f).
  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 83/88

    Pflichten des Veräußerers einer in Wohnungseigentum umgewandelten Altbauwohnung

    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    a) Bleibt der Wert der Kaufsache aufgrund der vom Verkäufer zu vertretenden Fehlvorstellung des Käufers hinter dem Wert zurück, den sie für diesen ohne seine Fehlvorstellung hätte, so hat der Käufer die Wahl, ob er die Rückgängigmachung des Kaufes verlangt oder die Kaufsache behält und den Ausgleich ihres Minderwertes vom Verkäufer beansprucht (st. Rspr., vgl. BGHZ 69, 53, 58; BGH, Urt. v. 2. Juni 1980, VIII ZR 64/79, NJW 1980, 2408, 2409; und v. 8. Dezember 1988, VII ZR 83/88, NJW 1989, 1793, 1794).
  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus BGH, 08.12.2000 - V ZR 482/99
    Das Gesetz nimmt insoweit in Kauf, daß die richterliche Schätzung mit der Wirklichkeit nicht immer übereinstimmt (BGH, Urt. v. 16. Dezember 1963, III ZR 47/63, NJW 1964, 589).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 236/85

    Verkäufer - Hausgrundstücks - Geruchsbelästigungen - Klärwerk - CIC - Arglist

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 16/89

    Zusicherung der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses; Zusicherung des

  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 65/82

    Zeitschriftenauslage in Wartezimmern

  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 200/85

    Zusicherungsfähige Eigenschaften einer Gaststätte

  • OLG Koblenz, 30.04.2009 - 6 U 268/08

    Gewährleistung beim Kauf: Mangelhaftigkeit einer Digitalkamera wegen fehlender

    Gewährleistungsrechte scheiden deshalb hier ebenso aus wie im Fall des Verkaufs einer Eigentumswohnung, wenn im Zuge der Vertragsverhandlungen die Erwartung geweckt wird, das Gebäude werde nach Gefahrübergang mit einem Fahrstuhl versehen werden (BGH, Urt. v. 08.12.2000, V ZR 482/99,, BGHR 2001, 318 und juris).

    16 Soll die Kaufsache vereinbarungsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt als bei Gefahrübergang eine besondere Eigenschaft haben, die erst noch durch ein Verhalten des Verkäufers oder Dritter geschaffen werden muss, ist deshalb allenfalls eine Haftung aus einer werkvertraglichen Verpflichtung, aus einer Garantie oder nach den Grundsätzen des Verschuldens beim Vertragsschluss zu erwägen (BGH, Urt. v. 08.12.2000, a. a. O.).

  • BGH, 13.09.2007 - III ZR 45/07

    Haftung eines Notars bei unrichtiger Fälligkeitsbestätigung

    Er ist vielmehr auf den Ausgleich der Minderung seiner wirtschaftlichen Lage beschränkt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2000 - V ZR 482/99 - BGH-Report 2001, 318, 319; BGHZ 69, 53, 57; vom 8. Dezember 1988 - VII ZR 83/88 - NJW 1989, 1793, 1794).
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